Für Kammerberufe und zum Teil auch für Architekten besteht Versicherungspflicht.
Es werden Haftpflichtansprüche Dritter auf Basis der Versicherungs-Vertragsbedingungen abgesichert. Während bei Ärzten die Absicherung des Personenschadenrisikos im Mittelpunkt der Absicherung steht, der Architekt/Ingenieur die Absicherung von Sach- und Vermögensschäden abgesichert wissen möchte, steht bei den Kammerberufen und unternehmensberatenden Berufen die Absicherung von Vermögensschäden aus, z.B. Falsch- oder unzureichender Beratung, Nichteinhaltug von Fristen, etc. im Fokus.
Die Deckungssummen sind bei den Pflichtversicherungen per Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben. Zu prüfen ist, ob diese auch in risikogerechter Höhe abgesichert sind. Dieses ist je Unternehmung individuell zu überprüfen.
Der Vorsatz gilt ausgeschlossen.
Unterschiedliche Selbstbeteiligungen je nach Berufsrisiko.