Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland, die nicht durch die "heimische" Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung übernommen werden.
Auch ausländische Gäste, welche nach Deutschland kommen und Mitarbeiter die aus Deutschland von Firmen ins Ausland entsandt werden, können hierüber versichert werden.
Vorerkrankungen gelten ausgeschlossen.
Bei einigen Reisekrankenversicherungen sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, es besteht auch kein Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19-Erkrankung. Das Gleiche gilt für Versicherungen, die keine Reisen in Länder abdecken, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Es wird keine Selbtbeteiligung vereinbart.