Versichert gilt die Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden, insbesondere durch:
Die Deckung greift auch beim Ausfall von fahrbaren oder transportablen Bau- und Arbeitsgeräten nach Schäden durch Feuer und Abhandenkommen.
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung.
Bei einer Maschinen-Kasko-Versicherung ist der Ertragsausfall nach inneren Betriebsschäden nicht mitversichert.
Selbstbeteiligungen gelten grundsätzlich als vereinbart, die Höhe kann verhandelt werden.