Bei Glasbruch handelt es sich um eine sogenannte "Allgefahrendeckung" d.h. es ist jede Ursache eines Glasbruchs versichert.
Hierunter kann die Gebäude- und Mobiliarverglasung abgesichert werden, z.B. Wintergarten, Aquarium, Glasvitrine.
Nicht versichert sind:
Wichtig: die Glasburchversicherung zahlt nur, wenn das Glas tatsächlich zerbrochen ist. Leichte Kratzer, Schrammen oder Absplitterungen können nicht auf Kosten der Glasbruchversicherung ausgebessert werden.
In der Regel wird keine Selbstbeteiligung vereinbart.