Veranstaltungsausfallversicherungen ersetzen den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn zum Beispiel ein/eine KünstlerIn nicht auftreten kann. Auch andere Ursachen, die eine Veranstaltung unmöglich machen, wie beispielsweise die Unterbrechung der Stromversorgung, Brand des Veranstaltungsortes und vieles mehr, können abgesichert werden.
In der Veranstaltungsausfallversicherung sind Schäden versichert, die Ihnen durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Dies können beispielsweise sein: Kosten, Gagen und entgangene Gewinne sowie Sponsorengelder bis zur Höhe einer definierten Versicherungssumme.
Sogar die Preise bei Gewinnspielen (Torwandschießen, Hole-in-one, Tresor-Spiel etc.) auf Ihrer Veranstaltung können Sie am Versicherungsmarkt absichern lassen.
Der Deckungsschutz erstreckt sich - je nach Versicherer - auf alle äußeren Ursachen, die Ihre Veranstaltungen gefährden können und außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen.
Zusätzlicher Schutz gegen Witterungseinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben Ihrer Zuschauenden und TeilnehmerInnen darstellen und zum Veranstaltungsausfall führen, ist möglich.
Auch ist es möglich, Schutz gegen Krankheit, Unfall oder Tod einer für Ihre Veranstaltung wichtigen Person – etwa einem/einer KünstlerIn oder SportlerIn als Stargast abzusichern.
Sprechen Sie uns gerne an - wir recherchieren gerne für Sie den Markt bzw. greifen auf bewährte Angebote zu führenden Versicherern zurück!