Nutzt der/die ArbeitnehmerIn für eine angeordnete Dienstreise seinen/ihren privaten PKW und es entsteht ein Schaden, hat der/die ArbeitnehmerIn Anspruch auf Schadensersatz durch das Unternehmen.
Die Dienstreisekaskoversicherung deckt Schäden an Privatfahrzeugen der ArbeitnehmerInnen, die während einer genehmigten Dienstreise entstandenen sind. Die private Kaskoversicherung des/der ArbeitnehmersIn muss nicht in Anspruch genommen werden.
Die Berechnungsgrundlage erfolgt nach Dienstreisetagen oder -kilometern.
Individuell Selbstbeteiligungen wählbar.