Der Spezial-Straf-Rechtsschutz stellt eine wichtige Ergänzung zur privaten Rechtsschutzversicherung dar. Die Annahme, dass Strafverfahren immer nur denjenigen drohen, die bewusst eine gesetzeswidrige Handlung begehen, hat etwas grob fahrlässiges. Wer im Beruf einen Fehler begeht, der zu einer strafbaren Handlung führt, muss ebenso mit einem Strafverfahren rechnen, wie beispielsweise die Erzieherin, die Pausenaufsicht hat und ein Kind verletzt sich.
Die Staatsanwaltschaft muss eine Ermittlung aufnehmen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Da ein Beschuldigter nicht selbst Akteneinsicht nehmen darf, ist er auf anwaltliche Unterstützung angewiesen. Die Stundensätze für Strafverteidiger bewegen sich zwischen 250 Euro und 450 Euro. Können entlastende Beweise nur durch einen Sachverständigen erbracht werden, kommen diese Kosten auf den Beschuldigten ebenfalls zu.
Im unternehmerischen Bereich können Diskreditierungen durch Wettbewerber zu erheblichen Kosten führen, bspw. Anzeigen beim FInanzamt oder direkte Klagen von Wettbewerbern.
Einige Versicherer beschränken den Versicherungsschutz in der Spezialrechtsschutzversicherung auf den beruflichen Bereich. Andere Anbieter dehnen die Leistung auch auf die ehrenamtliche Tätigkeit und sogar auf das Privatleben aus.
Zusätzliche Absicherungen, z.B. je nach Versicherer unterschiedlich:
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